Hallo zusammen,
hier der aktuelle Stand der Corona-Regeln, ab 04.04.2022.
> Das führen der Kontaktlisten ist nicht mehr erforderlich.
> Laut der Niedersächsischen Cororna-Verordnung vom 03.04.2022 ist für Schulen und Kindertageseinrichtungen ein negativer Testnachweis voruzulegen.
Daher haben wir uns dazu entschlossen, dass in den Osterferien schulpflichte Aktive ihrem Trainer einen negativen Testnachweis zum Training , bis zum 19.04.2022, vorlegen müssen. Schnelltest und Testnachweise wie in den Schulen sind zugelassen.
Des weiteren gelten folgende Regeln in der Schwimm- und Wasserballabteilung, bei der SG Lehrte/Sehnde sowie beim Aqua-Fitness:
- Kommt ein Aktiver / Trainer nach einer Corona-Infektion, also genesen, zum ersten Training, hat er einen aktuellen zertifizierten Testnachweis vorzulegen. Der Aktive zeigt den Testnachweis dem Trainer.
Der Trainer zeigt vor dem Training den Testnachweis dem Abteilungsvorstand (Terminabsprache).
- Für die eigene Sicherheit, ist das Tragen eines Mund-Nasenschutz wünschenswert.
Weiterhin sind die Hygieneregeln der Bädergesellschaft Lehrte zu beachten.
Bitte in den Gruppen die Info weitergeben.
Wenn noch Fragen sind, oder jemand hat mit diesen Regelungen ein Problem, dann ruft mich gerne an, auch die Eltern.
HIER findet ihr Niedersächsische Corona-Verordnung.
Viele Grüße
Heinrich TannLehrter SV
Abteilungsleiter Schwimmen/Wasserball
und Schwimmwart
Stand 03.04.2022