Welche Schritte sind bei einem Selbsttest unter Aufsicht durch den LSV zu gewährleisten?
Zunächst muss der vom Mitglied mitgebrachte Selbsttest überprüft werden, ob dieser als solcher zugelassen ist. Hier klicken: Liste der Antigen-Tests zur professionellen Anwendung zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Der vom LSV beauftragte Mitarbeiter muss als Tester entsprechend geschult sein, um solche Tests zu beobachten. Diese Schulung muss durch medizinisches Personal bzw. ein Testzentrum erfolgen.
Der LSV muss abgeschlossene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wo der Test wie in einem Testzentrum abgesondert von den übrigen Mitgliedern/Mitarbeitern durchgeführt und die Wartezeit entsprechend überbrückt werden kann.
Für die Testung eines Mitgliedes müssten also 20 - 30 Minuten eingeplant werden. Darüber hinaus besteht jederzeit die Gefahr der Stilllegung des Testortes bei positivem Testergebnis. Pro Tag kommen ca. 120 Mitglieder in den Sportpark und davon viele zeitgleich zu den angebotenen Kursen. Hier stoßen wir alleine schon am zugelassenen Wartebereich an unsere Grenzen.
Aufgrund dieser o.a. zu beachtenden Punkte hat der Vorstand des Lehrter SV gegen die Möglichkeit der Selbsttests vor Ort ausgesprochen, da der Mehrbedarf an Personal und die dazugehörige Infrastruktur NICHT abgedeckt werden kann.
Bitte beachtet das wir trotz dieser Entscheidung die Entwicklungen weiterhin beobachten und nach unkomplizierten Lösungen für die Mitglieder und uns Ausschau halten werden. Derzeit laufen bereits mehrere Gespräche mit Anbietern von Testzentren, die diese ggfs. in unmittelbarer Nähe zu unseren Sportstätten errichten werden.
Solltet ihr konstruktive Ideen zum weiteren, lösungsorientierten Vorgehen haben, könnt ihr diese gerne an den Vorstand richten.
Nina Sievers
Vorstandsvorsitzende Lehrter SV