Unser Ehrenrat

Ehrenvorsitzender

Michael Rubart
Michael RubartEhrenvorsitzender
Peter Moje
Peter MojeEhrenvorsitzender

Mitglieder

Dagmar Behrens
Dagmar Behrens
Mutgard Haase
Mutgard Haase
Günter Rossol
Günter Rossol
Dörthe Hatesuer
Dörthe Hatesuer
Elke Hess
Elke Hess

Aufgaben

Satzung, §19

  1. Der Ehrenrat besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, die mindestens 25 Jahre Vereinsmitglied sein müssen. Sie werden von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt und dürfen kein weiteres Amt im Verein bekleiden.
  2. Der Ehrenrat tritt auf Antrag jedes Vereinsmitglieds zusammen. Er wird durch ein Vorstandsmitglied einberufen. An seinen Sitzungen dürfen die Vorstandsmitglieder teilnehmen, haben allerdings kein Stimmrecht.
  3. Zu den Aufgaben des Ehrenrats gehören:
    1. Entscheidungen mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts eines Fachverbandes gegeben ist. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.
    2. Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluss (siehe § 5, Abs. 6 e)
  4. Der Ehrenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Hauptausschusses bedarf.

Geschäftsstelle

Feldstraße 29
31275 Lehrte

+49 5132 3203

Geschäftszeiten

Mo-Fr: 09:30-12:00h
Di: 16:00-19:00h

Sportpark

Everner Str. 38
31275 Lehrte

+49 5132 929990

Mo-Fr: 08:00-22:00h
Sa+So: 10:00-18:00h

Tennisanlage

Sauerweg 80a
31275 Lehrte