Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 11 Fachbereiche

  1. Fachbereiche sind Untergliederungen des Vereins, die in der Regel keinen wettkampforientierten Sport betreiben.
  2. Fachbereiche können ehrenamtlich oder hauptberuflich geführt werden.
  3. Die Fachbereiche führen jährlich ihre Fachbereichsversammlungen durch und wählen alle zwei Jahre ihre Delegierten und Ersatzdelegierten für die Delegiertenversammlung.
  4. Ehrenamtlich geführte Fachbereiche wählen alle zwei Jahre eine Fachbereichsleitung, die aus mindestens einem Fachbereichsleiter bzw. einer Fachbereichsleiterin und bis zu zwei weiteren Personen bestehen kann. Dieser berät und unterstützt den Vorstand in Fragen des jeweiligen Fachbereichs.
  5. In hauptberuflich geführten Fachbereichen wird die Fachbereichsleitung durch einen hauptberuflichen Mitarbeiter bzw. eine hauptberufliche Mitarbeiterin übernommen.
  6. Die finanziellen Angelegenheiten der Fachbereiche werden vom Vorstand in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung geregelt.
  7. Die Bestimmungen der Abteilungen zur Delegiertenwahl und zur Einberufung von Abteilungsversammlungen gelten für die Fachbereiche sinngemäß.

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