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§ 11 Fachbereiche
- Fachbereiche sind Untergliederungen des Vereins, die von einem hauptamtlichen Mitarbeiter bzw. einer hauptamtlichen Mitarbeiterin geleitet werden.
- Die Fachbereiche führen jährlich ihre Fachbereichsversammlungen durch und wählen alle zwei Jahre ihre Delegierten und Ersatzdelegierten für die Delegiertenversammlung.
- Die finanziellen Angelegenheiten der Fachbereiche werden vom Vorstand in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung geregelt.
- Fachbereiche können einen Fachbereichsbeirat wählen, der Vorstand und Fachbereichsleitung in Fragen des jeweiligen Fachbereichs berät und unterstützt.
- Die Bestimmungen des §10 zur Delegiertenwahl und zur Einberufung von Abteilungsversammlungen gelten für die Fachbereiche sinngemäß.