Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege, Förderung und Ausübung des Sports in seiner Gesamtheit.
  2. Der Vereinszweck wird u. a. verwirklicht durch:
    • die Organisation und Durchführung eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes in allen Bereichen (Freizeit-, Breiten-, Leistungs-, Gesundheits-, Rehabilitationssport, etc.)
    • den Betrieb eines gesundheitsorientierten Fitnessstudios
    • die Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben
    • die Durchführung und Beteiligung an Maßnahmen und Veranstaltungen der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit
    • die Kooperation mit öffentlichen und privaten Trägern (wie z.B. Kinderbetreuungs-einrichtungen, Schulen, Seniorenbetreuungseinrichtungen) im Bereich der Bewegungs- und Gesundheitserziehung aller Altersstufen sowie der Rehabilitation und Integration
    • den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen
    • die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften
    • die Durchführung und Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen und Freizeitangeboten, auch im interkulturellen Bereich
    • den Erwerb, die Anmietung oder Pacht, die Errichtung, die Pflege und den Unterhalt von Immobilien, Geräten und sonstigem Vereinseigentum.

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