Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 21 Rechnungsprüfungsausschuss

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus bis zu drei Rechnungsprüfenden. Sie werden von der Delegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist möglich.
    Zu Rechnungsprüfenden können nur Mitglieder gewählt werden, die nicht dem Vorstand, dem Aufsichtsrat oder dem Hauptausschuss angehören.
  2. Sollten keine vereinseigenen Rechnungsprüfenden bestellt werden können, kann der Vorstand die Jahresrechnung von externen Fachleuten prüfen lassen.
  3. Die Rechnungsprüfenden haben die Jahresrechnung zu prüfen und der Delegiertenversammlung Bericht zu erstatten. Sie sind berechtigt, die Abrechnungen der Abteilungen und der Fachbereiche zu prüfen.

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