Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 14 Mitgliederversammlung

  1. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins.
  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich verlangen.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  5. Die Änderung im § 2 Abs. 1 dieser Satzung ("Vereinszweck") sowie die Auflösung des Vereins können nur mit qualifizierter Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  6. Für die Mitgliederversammlung gelten im Übrigen die Vorschriften für die Delegiertenversammlung entsprechend.

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