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§ 22 Haushaltsplan und Jahresrechnung
- Das Geschäfts-/Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Finanzgeschäfte werden auf der Grundlage des vom Aufsichtsrat vor Beginn des Rechnungsjahres beschlossenen Haushaltsplans geführt.
Die Jahresabrechnung muss bis zum 30. April des folgenden Jahres aufgestellt werden. - Die geprüfte Jahresrechnung ist zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung in der Geschäftsstelle zur Einsicht für die Mitglieder auszulegen.