Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 7 Rechte der Mitglieder

  1. Vereinsmitglieder sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres für die Organämter des Vereins wählbar und stimmberechtigt in der Mitglieder- und Delegiertenversammlung, sofern die Satzung oder die Jugendordnung nicht Abweichendes regeln. Juristische Personen und Personengruppen sind nicht wählbar; stimmberechtigt für juristische Personen und Personengruppen sind die Vertretungsberechtigten, die auch für die Ämter des Vereins wählbar sind.
  2. Die Vereinsmitglieder sind berechtigt, den Sport in allen Abteilungen und Fachbereichen des Vereins aktiv auszuüben und an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  3. Die Vereinsmitglieder dürfen die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen nutzen.
  4. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitglieder- und Delegiertenversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.
  5. Minderjährige Mitglieder zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitglieder- und Delegiertenversammlungen teilzunehmen.
  6. Die Mitglieder können diese Rechte nur bei rechtzeitiger und vollständiger Zahlung der für sie gültigen Beiträge und Umlagen (siehe § 6 dieser Satzung) wahrnehmen.

Geschäftsstelle

Feldstraße 29
31275 Lehrte

+49 5132 3203

Geschäftszeiten

Mo-Fr: 09:30-12:00h
Di: 16:00-19:00h

Sportpark

Everner Str. 38
31275 Lehrte

+49 5132 929990

Mo-Fr: 08:00-22:00h
Sa+So: 10:00-18:00h

Tennisanlage

Sauerweg 80a
31275 Lehrte