Satzung des Lehrter Sport-Vereins von 1874 (Bundesbahn) e.V.

Inhaltsverzeichnis

§ 20 Zusammenkünfte der Organe

  1. Die Zusammenkünfte der Organe finden grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen statt. Der Vorstand kann beschließen, dass die Delegiertenversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Delegiertenversammlung) stattfindet. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes haben die Mitglieder keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Präsenzversammlung teilzunehmen.
  2. Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die nicht in Präsenzform an der virtuellen oder hybriden Delegiertenversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, virtuell an einer Delegiertenversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszuüben. Die Einzelheiten zur Registrierung und Gewährleistung der Zugangsberechtigung und Ausübung des Stimmrechts können in der Geschäftsordnung geregelt werden. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z.B. die Auswahl der zu verwendenden Software und Programme) legt der Vorstand per Beschluss fest.
  3. Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsausübung führen, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste Beschlüsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen.
  4. Im Übrigen gelten für die virtuelle bzw. hybride Delegiertenversammlung die Vorschriften über die Delegiertenversammlung sinngemäß.

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